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Vorsorge ist der beste Gesundheitsschutz. Vorsorge ist auch noch immer die beste Medizin – auch und gerade wenn es um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht.
Im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente, denn jeder Mensch hat das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Unversehrtheit seiner Person. Dies trifft nicht nur auf das Privatleben, sondern auch auf die Berufstätigkeit zu. Konkret heißt das, dass die jeweiligen Arbeitsbedingungen einem Arbeitnehmer weder kurzfristig noch langfristig schaden dürfen. Um dieses Recht sicherzustellen leisten wir neben der Arbeitsmedizinischen Untersuchung noch Sicherheitsschulungen, Ersthelferkurse sowie Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze als Vorsorge und zur Sicherstellung eines gesunden Arbeitsplatzes.
Wir bieten für alle Mitarbeiter ein betriebliches Gesundheitsmanagement.
Unsere Fürsorgepflicht bezieht sich auf alle Mitarbeiter, ob in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt, ob Angestellter oder gewerblicher Mitarbeiter.
Es geht darum:
Oberstes Ziel des Unternehmens ist, die Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation und – ganz wichtig – die Zufriedenheit der Mitarbeiter immer im Blick zu haben und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen.